KESt - Kommentar

Produkt Basiswert KESt Anmerkung KESt-Kommentar
Optionsscheine Index u. Wertekörbe KESt Bei Begebung ab dem 01.03.2004 und vor dem 14.11.2005. 25 % KESt-Abzug auf den Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös bzw. Abrechnungsbetrag und Emissionspreis.
KESt Bei Begebung vor dem 01.03.2004. Kein KESt-Abzug, weil Emission vor dem 01.03.2004.
Bei Begebung ab dem 14.11.2005. Kein KESt-Abzug gem. Rechtsansicht des BMF v. 14.11.2005.
Besteuerung nach § 30 EStG - Spekulationseinkünfte.
Einzeltitel (z.B. Aktie, Rohstoff) KESt Kein Begebungsstichtag. Kein KESt-Abzug. Besteuerung nach § 30 EStG - Spekulationseinkünfte.
Turbozertifikate (inkl. Open End- u. Range Turbozertifikate) Index u. Wertekörbe KESt Bei Begebung ab dem 01.03.2004 und vor dem 26.09.2005. 25 % KESt-Abzug auf den Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös bzw. Abrechnungsbetrag und Emissionspreis.
Bei Begebung ab dem 26.09.2005:
Der Kapitaleinsatz für das Papier bei Ausgabebeginn ist > 20 %.
KESt Bei Begebung vor dem 01.03.2004. Kein KESt-Abzug, weil entweder Emission vor dem 01.03.2004 oder geringer Kapitaleinsatz. Besteuerung nach § 30 EStG - Spekulationseinkünfte.
Bei Begebung ab dem 26.09.2005:
Der Kapitaleinsatz für das Papier bei Ausgabebeginn ist 20 %.
Einzeltitel (z.B. Aktie, Rohstoff) KESt Bei Begebung ab dem 26.09.2005:
Der Kapitaleinsatz für das Papier bei Ausgabebeginn ist > 20 %.
25 % KESt-Abzug auf den Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös bzw. Abrechnungsbetrag und Emissionspreis.
KESt Bei Begebung vor dem 26.09.2005. Kein KESt-Abzug, weil entweder Emission vor dem 26.09.2005 oder geringer Kapitaleinsatz. Besteuerung nach § 30 EStG - Spekulationseinkünfte.
Bei Begebung ab dem 26.09.2005:
Der Kapitaleinsatz für das Papier bei Ausgabebeginn ist < 20 %.
Open End Index- und Discount-Zertifikate Alle (z.B. Einzeltitel, Index) KESt Bei Begebung ab dem 01.03.2004. 25 % KESt-Abzug auf den Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös bzw. Tilgungsbetrag und Emissionspreis.
KESt Bei Begebung vor dem 01.03.2004. Kein KESt-Abzug, weil Emission vor dem 01.03.2004. Keine Kapitalgarantie. Besteuerung nach § 30 EStG - Spekulationseinkünfte.
Anlage-, Bonus-, Speed- u. Lock-In Zertifikate Index u. Wertekörbe KESt Bei Begebung ab dem 01.03.2004. 25 % KESt-Abzug auf den Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös bzw. Tilgungsbetrag und Emissionspreis.
KESt Bei Begebung vor dem 01.03.2004. Kein KESt-Abzug, weil Emission vor dem 01.03.2004.
Keine Kapitalgarantie. Besteuerung nach § 30 EStG - Spekulationseinkünfte.
Einzeltitel (z.B. Aktie, Rohstoff) KESt Bei Begebung ab dem 01.03.2004 und vor dem 23.03.2005:
ab dem 23.03.2005 (d.h. steuerlich relevanter Emissionswert ist der Kurs des Papiers am 23.03.2005)
25 % KESt-Abzug auf den Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös bzw. Tilgungsbetrag und steuerlich relevantem Emissionswert.
Bei Begebung ab dem 23.03.2005:
ab Emission (d.h. steuerlich relevanter Emissionswert ist der Emissionskurs des jeweiligen Papiers bei Ausgabebeginn)
KESt Bei Begebung vor dem 01.03.2004. Kein KESt-Abzug, weil Emission vor dem 01.03.2004.
Keine Kapitalgarantie. Besteuerung nach § 30 EStG - Spekulationseinkünfte.
Aktienanleihen
(CoS-Anleihen)
Aktie KESt Kein Begebungsstichtag. 25 % KESt-Abzug auf die Zinsen; kein KESt-Abzug auf Substanzgewinne.
Garantiezertifikate Index u. Wertekörbe KESt Kein Begebungsstichtag. 25 % KESt-Abzug auf Zinsen, den Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös bzw. Tilgungsbetrag und Emissionspreis. Kapitalgarantie.

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